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Wie ist der zeitliche Ablauf des Studiengangs?
Der Studiengang erstreckt sich über vier Semester (also zwei Studienjahre) und beginnt jährlich zum Sommersemester. Die Lehrveranstaltungen der ersten Präsenzphase liegen normalerweise Ende März, Anfang April.
Wie ist der Ablauf innerhalb der einzelnen Semester?
In den ersten zwei Semestern werden die Lehrinhalte in Form von Blended Learning in mehreren, über das Semester verteilten Lehrveranstaltungsblöcken in der Fachhochschule Köln sowie im Selbststudium unter Nutzung der E-Learning-Plattform moodle vermittelt.
Die 90 Stunden Präsenzzeit an der FH Köln verteilen sich auf zwei Wochen jeweils zu Beginn und am Ende des Semesters (jeweils 35 Stunden) sowie auf zwei zweitägige Veranstaltungen im Semesterverlauf (10 Stunden Freitag/Samstag). An- und Abreise können jeweils am Tag des Beginns bzw. des Endes der Lehrveranstaltung erfolgen.
Im dritten und vierten Semester reduzieren sich die Präsenzzeiten an der FH deutlich durch den Vorrang von praxisbezogenen Projektarbeiten (drittes Semester) bzw. die Erstellung der Master's Thesis im vierten Semester.
Da der MALIS-Studiengang ein berufsbegleitender Studiengang ist, kann sich die Situation ergeben, dass Sie aus beruflichen oder familiären Gründen an einzelnen Tagen einer Präsenzphase verhindert sind. In Ihrem eigenem Interesse sollten Sie jedoch zumindest an 80 % aller Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen, um hierbei u.a. vom gemeinsamen Team-Learning profitieren zu können. Selbstverständlich stehen Ihnen die Unterlagen zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen auch elektronisch zur Verfügung und sind somit für Sie jederzeit zugänglich.
Sollten Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen für längere Zeit an der Teilnahme von Präsenzveranstaltungen und Modulaktivitäten verhindert sein, würden wir in individueller Absprache mit Ihnen eine Regelung suchen, damit Sie das Studium zeitlich strecken oder unterbrechen können.
Ist die zeitliche Streckung des Studiums möglich?
Die zeitliche Streckung des Studiums ist kein Problem. Das Studium kann maximal auf zehn Semester (oder fünf Studienjahre) verlängert werden.
Je nach individueller Ausgangslage ist es in begrenztem Umfang möglich, nur eine Auswahl der angebotenen Module zu absolvieren. Alle Module werden einmal pro Jahr angeboten.
Ist es möglich, einzelne Module zu belegen, ohne im Studiengang eingeschrieben zu sein?
Einzelne Module des Studiengangs können auch von Nicht-Immatrikulierten belegt werden. Wer (vorerst) nur einzelne Module absolvieren möchte, kann das über das ZBIW, das am Institut angesiedelt ist. Die erfolgreich absolvierten Module werden bei einer späteren Aufnahme des Studiums im Rahmen eines Zeitfensters von fünf Jahren anerkannt.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich den vorgegebenen Zeitrahmen überschreite?
Das Überschreiten des Zeitrahmens von vier Semestern hat aufgrund der damit verbundenen Studienbeiträge für weitere Studiensemester vor allem finanzielle Konsequenzen.
Wie errechnet sich die Arbeitsbelastung?
Rein formal gesehen steht jeder im Studium erworbene Credit Point (CP) für eine Arbeitsbelastung von etwa 30 Stunden – bezogen auf einen fiktiven durchschnitt-
lichen europäischen Studierenden. Pro Semester werden durchschnittlich 22 CPs erworben, was rechnerisch einer Arbeitsbelastung von 660 Stunden entspricht.
Mit welcher tatsächlichen Arbeitsbelastung muss ich rechnen?
Die formale Rechnung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die individuelle Situation übertragen. Weiterbildungsstudierende verfügen im Vergleich zum Durchschnitt der Studierenden i.d.R. über ein effektives Zeit- und Lernmanagement, was den zeitlichen Aufwand deutlich reduziert. Zudem ist das Studium so konzipiert, dass viele Studieninhalte bzw. -aufgaben arbeitsplatzbezogen im Rahmen des eigenen beruflichen Kontextes realisiert werden können und sollten.
Als grober Richtwert gilt für die Semesterphase, dass mindestens 15 Stunden wöchentlich zusätzlich für das Studium kalkuliert werden sollten (je nach individuellen Voraussetzungen), hinzu kommen die Präsenzzeiten an der Fachhochschule.
Prinzipiell können in begrenztem Umfang Studienleistungen auf Antrag erlassen werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen bei den Antragsstellern hierfür gegeben sind. In diesem Fall muss die fachliche Kompetenz lediglich durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Modulprüfung dokumentiert werden. Die
hierbei erzielte Note fließt analog zur generellen Regelung in die Gesamtab-
schlussnote für das Studium ein.
Was erleichtert mir, Beruf, Familie und Studium zu vereinbaren?
Der Studiengang ist so konzipiert, dass die zusätzliche Arbeitsbelastung durch ein Studium möglichst flexibel und je nach individueller Situation geschultert werden kann.
Die Reduzierung auf vier Präsenzphasen pro Semester verlangt ein Minimum an Reiseaufwand. Da die Präsenz-Kurzblöcke im Semester am Freitag/Samstag liegen, ist auch der arbeitszeitliche Ausfall überschaubar.
Die hohen Selbststudienanteile und die Form des Blended Learning ermöglichen es, die Studienaufgaben dann zu realisieren, wenn Sie es einrichten können. Die elektronisch gestützte Kommunikation mit den Dozenten macht eine unbürokratische und zeitlich nahe Abstimmung immer möglich.
Viele Studienaufgaben lassen sich auch arbeitsplatzbezogen erledigen – das sollten Sie immer im Hinterkopf behalten und gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber den Dozenten Vorschläge machen.
Im Bedarfsfall gibt das Institut für Informationswissenschaft auch bei der Unterbringung von Kindern in einer KITA im räumlichen Umfeld der FH vermittelnde Unterstützung.
In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen (unter Fortzahlung des Gehalts), um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen (Bildungsurlaub/Arbeitnehmerweiterbildung/Bildungsfreistellung).
Bildungsurlaub setzt die Idee des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer/innen praktisch um: drei bis fünf Tage jährlich können diese während ihrer Arbeitszeit an anerkannten Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. Verschiedene Bundesländer haben hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die allerdings z.T. voneinander abweichen (in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen besteht kein gesetzlich festgelegter Anspruch). Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie bei InfoWeb Weiterbildung (IWWB).
Beamte können bei ihrer Dienststelle Sonderurlaub für die Teilnahme an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beantragen (z.B. § 4 Sonderurlaubsverordnung NRW bzw. Parallelvorschriften des Bundes und der Länder). Nach § 4 Abs. 2 SUrlVO NRW können pro Kalenderjahr bis zu fünf Arbeitstage, in Ausnahmefällen bis zu zehn Arbeitstage, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge für berufliche Zwecke bewilligt werden.
Auf Wunsch prüft das Institut für Informationswissenschaft, ob ein grundsätzlicher Anspruch besteht und stellt eine entsprechende Bescheinigung für den Arbeitgeber/Dienstherrn sowie die Teilnahmebescheinigungen aus.
Eine entsprechende Anfrage schicken Sie bitte an dorothee.hofferberth@fh-koeln.de.
Zeitplan für den Studienjahrgang 2014
Bewerbungsschluss: 31. Juli 2013
Einladung zum Assessment-Verfahren: bis Ende August 2013
Assessment-Verfahren: im September 2013
Benachrichtigung über die Zulassung zum Studium: im Oktober 2013
Stufen des Zulassungsverfahrens
Das Zulassungsverfahren ist zweigestuft:
In einem ersten Schritt erfolgt zunächst die Prüfung und Feststellung, ob die Bewerbungen der formalen Voraussetzungen für das Masterstudium erfüllen (erster Hochschulabschluss und eine Praxiserfahrung von mindestens 12 Monaten bis zum Beginn des Studiums, s.a. Anforderungen an die praktische Vorerfahrung).
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen werden dann die ersten 40 Bewerberinnen und Bewerber der Rangliste ausgesucht, die zum Assessment-Verfahren eingeladen werden (s.a. Bewertungskriterien).
Pro Jahrgang werden die ersten 40 Bewerberinnen und Bewerber der Rangliste zum Assessment-Verfahren eingeladen.
Die Prüfung und Bewertung der Fachkompetenz, insbesondere die während der Berufstätigkeit erworbenen qualifizierten Kenntnisse und Erfahrungen, stehen hierbei wegen der Anerkennung von 30 ETCS für das Studium im Vordergrund.
Jeweils max. sechs Bewerber/innen werden einer Gruppe zugeordnet und für denselben Termin zum Assessment-Verfahren eingeladen. Das Assessment-Verfahren dauert pro Gruppe ca. drei Stunden.
Jeder Gruppe wird eine Aufgabe gestellt, die diese als Team in einem Zeitraum von 90 Minuten bewältigen muss. Diese Aufgabe ist so komplex und vielseitig gestaltet, dass sie den Gutachterinnen und Gutachtern die Überprüfung der für die erfolgreiche Bewältigung des Studiums grundlegenden Kompetenzen ermöglicht.
Im Assessment-Verfahren werden die 30 Bewerber/innen ermittelt, die aufgrund ihres spezifischen Kompetenzprofils besonders geeignet sind, nach Abschluss des Studiums eine spezialisierte Expertentätigkeit oder Leitungs- und Führungsaufgaben in einer Bibliothek oder einer anderen informationswissenschaftlichen Einrichtung zu übernehmen.Für die restlichen 10 Bewerber/innen wird eine Prioritätenfolge für ein mögliches Nachrückverfahren festgelegt.
Die Gutachter/innen des Assessment-Gremiums setzen sich zusammen aus
- Professorinnen und Professoren des Instituts für Informationswissenschaft der FH Köln
- Direktorinnen und Direktoren sowie Leiterinnen und Leiter von Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen sowie andere ausgewiesene Praxisexpertinnen und -experten.
Sowohl für das Auswahlverfahren zur Erstellung einer Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber als auch für das Assessment gibt es spezifische Bewertungskriterien.
Für die Erstellung der Rangliste sind insbesondere die Note des Hochschulab-
schlusses, die Ausübung von Führungs- und Leitungsfunktionen, der ermittelte Personalbedarf nach fachlichen/funktionalen Ausrichtungen sowie die Mitarbeit in bibliothekarischen/informationswissenschaftlichen Fachgremien von Bedeutung.
Im Mittelpunkt des Assessment-Verfahrens steht insbesondere ein Kompetenzprofil aus Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz und Persönlichkeitskompetenz.
Dauer des Assessment-Verfahrens
Das Assessment-Verfahren dauert pro Gruppe ca. drei Stunden (vormittags oder nachmittags), so dass hierfür mit An- und Abreise sinnvollerweise ein ganzer Tag einzuplanen ist.
Für den berufsbegleitenden Masterstudiengang werden als Studienabschlüsse alle Hochschulabschlüsse an einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen/
technischen/künstlerischen Hochschule innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Für andere ausländische Studienabschlüsse gilt ein besonderes Anerkennungsverfahren.
Als Studienabschluss werden auch die an den Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen erlangten berufsqualifizierenden Abschlüsse anerkannt, soweit diese den Diplom-Studiengängen gleichgestellt wurden (z.B. Abschlüsse am Bibliothekar-Lehrinstitut Köln).
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich im Assessment-Verfahren nicht unter die ersten 30 komme?
Für die Bewerber/innen, die im Assessment-Verfahren nicht zu den 30 ausgewählten Personen gehören, wird eine Prioritätenfolge für ein mögliches Nachrückverfahren festgelegt.
Sollten Bewerber/innen auch in einem evt. Nachrückverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, besteht die Möglichkeit, sich für das folgende Studienjahr erneut zu bewerben.
Sind Mehrfachbewerbungen möglich?
Uneingeschränkt ja.
Welches sind die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?
Für die Zulassung zum Weiterbildungsmaster Bibliotheks- und Informationswissen-
schaft (MALIS) gibt es zwei allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:
1. der Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums (bzw. eines Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiums)
2. eine mindestens zwölfmonatige praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informationseinrichtung.
Da es sich bei diesem Studium um einen Weiterbildungsstudiengang handelt, spielt die Art der praktischen Vorerfahrung der Studierenden eine herausgehobene Rolle. Dies gilt sowohl für die Zulassung, als auch für die Auswahl der zugelassenen Bewerber.
Zulassungsvoraussetzung für diesen weiterbildenden Masterstudiengang ist neben einem einschlägigen berufsqualifizierenden Studienabschluss eine qualifizierte berufspraktische Phase von mindestens 12 Monaten in einer bibliothekarischen bzw. informationswissenschaftlichen Einrichtung. Diese Praxiszeit kann in einer wissenschaftlichen oder öffentlichen Bibliothek sowie in einer anderen, auch privatwirtschaftlich organisierten Informationseinrichtung absolviert werden. Auch qualifizierte Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, Praktikant oder Projektmitarbeiter nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums sind anerkennungsfähig, sofern diese im Wesentlichen bibliotheksbezogene Tätigkeiten umfasst haben. Eine qualifizierte Tätigkeit als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist in begrenztem Umfang (max. vier Monate) anerkennungsfähig.
Während der Praxiszeit sollen Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Arbeitsbereichen einer Bibliothek bzw. Informationseinrichtung erworben werden. Hierzu zählen die klassischen Aufgabenbereiche – Erwerbung, Erschließung, Bereitstellung und Vermittlung – wie auch Projektarbeit und Leitungs- sowie Führungsaufgaben.
Die erforderliche Praxiszeit von insgesamt einem Jahr kann kumulativ erworben werden. Der Zeitraum, in dem sie erworben wurde, soll in den letzten fünf Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes). In jedem Fall muss die komplette Praxiszeit von einem Jahr bis spätestens zur Aufnahme des Studiums absolviert worden sein. Das Nähere ist in § 24 der Prüfungsordnung geregelt.
Darüber hinaus ist die Art der praktischen Vorerfahrung bei der Bewerberauswahl eines von vier die Auswahl bestimmenden Kriterien (Note des Hochschulabschlusses, Fach, berufspraktische Vorerfahrung, Profil). Zulassungsfähige Bewerber, die bereits nachgewiesene Erfahrungen in der Führung und Leitung bzw. der Mitarbeit im Führungsstab einer bibliothekarischen oder anderen informationswissenschaftlichen Einrichtung erworben haben, werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt.
Wie wird ehrenamtliche Tätigkeit in einer Bibliothek als Praxiszeit berücksichtigt?
Ehrenamtliche Tätigkeit ist im Rahmen von max. vier Monaten auf die zwölfmonatige Praxiszeit anerkennungsfähig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass während dieser ehrenamtlichen Tätigkeit die oben aufgeführten Fähigkeiten und Erfahrungen erworben wurden und diese Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre vor dem Bewerbungszeitpunkt zurück liegt (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes).
Zur Berechnung des zeitlichen Umfangs anerkennungsfähiger Tätigkeiten erfolgt eine Umrechnung auf das Vollzeitäquivalent der ortsüblichen Wochenarbeitszeit.
Die praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informations-
einrichtung muss zum Zeitpunkt des Studienbeginns mindestens 12 Monate betragen.
Zur Berechnung des zeitlichen Umfangs anerkennungsfähiger Tätigkeiten erfolgt eine Umrechnung auf das Vollzeitäquivalent der ortsüblichen Wochenarbeitszeit.
In der Regel empfiehlt es sich, den Weiterbildungsstudiengang berufsbegleitend zu absolvieren. Ausnahmen sind jedoch möglich. Dies gilt insbesondere für die Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses während des Studiums.
Bei der Einrichtung, an der die praktische Tätigkeit absolviert worden ist, muss es sich um eine Bibliothek, eine bibliothekarische Einrichtung oder eine andere, ver-
gleichbare Informationseinrichtung handeln.
Vertreten sein sollten die Funktionsfelder Sammeln, Bewahren, Erschließen, Bereitstellen, Vermitteln. Mindestens eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter sollte ein bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Studium absolviert haben.
Grundsätzlich sollten Einrichtungen, an denen die praktische bibliothekarische Tätigkeit erfolgt, eine Vergütung bezahlen. Ob dies der Fall ist und in welcher Höhe dies erfolgt, liegt allerdings in der Entscheidungskompetenz der Praktikumseinrichtungen.
Wie ist die bibliothekarische oder informationswissenschaftliche Praxiserfahrung nachzuweisen?
Der Nachweis erfolgt i.d.R. über eine Bescheinigung des Arbeitgebers und soll neben Dauer und zeitlichem Umfang auch eine Aussage über die Art/Funktion der wahrgenommenen Tätigkeit beinhalten (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis).
Je nach Sachlage reicht auch die Vorlage anderer Unterlagen (z.B. Fotokopie der Ernennungsurkunde, des Arbeitsvertrages in Verbindung mit einem Ausdruck der entsprechenden Webseite der Bibliothek/Informationseinrichtung), aus denen sich die Tätigkeit/Funktion des bzw. der Bewerber/in ergibt.
Kann ich die Praktikumseinrichtung während des Vorlaufjahres wechseln?
Ein Wechsel der Praktikumsbibliothek ist möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Kreuzqualifikation und konsekutiver Qualifikation?
Unter Kreuzqualifikation ist die Kombination eines erfolgreich abgeschlossenen nicht bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Primärstudiums mit einem bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Zusatz- oder Weiterbildungs-
studium zu verstehen.
Mit konsekutiver Qualifikation wird die Kombination eines bibliotheks- und informa-
tionswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorstudiums mit einem bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Zusatz- oder Weiterbildungsstudium bezeichnet.
Der neue berufsbegleitende MALIS-Studiengang ist auf beide Kombinationen zugeschnitten.
Gibt es eine ideale Fächerkombination für das Primärstudium?
Grundsätzlich eignet sich der Weiterbildungsstudiengang zur Kombination mit allen Fächern, die an Universitäten und Fachhochschulen studiert werden können. Einen besonders großen Bedarf haben die Bibliotheken gegenwärtig an Bewerbern, deren Primärstudium informationstechnische, wirtschaftswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Disziplinen umfasst.
Wann sind die Studiengebühren zu entrichten?
Die Studiengebühren in Höhe von 1.250 € sind zu Semesterbeginn zu entrichten.
Fallen Studentenwerksbeiträge während des Studiums an?
Die Studierenden des Studiengangs MALIS werden als besondere Gasthörer zugelassen und bekommen eine Matrikelnummer sowie PIN und TAN, um den
Online-Service PSSO nutzen zu können.
Sie sind grundsätzlich vom aktuellen Semesterbeitrag (im WiSe 2011/12 sind dies 216,95 €) befreit.
Sie bekommen bei der Bibliothek (auf individuellen Antrag) eine Gastkarte, um den Service der Bibliothek nutzen zu können (keine funktionale Einschränkung, keine zusätzlichen Gebühren).
Für Mensa und Cafeteria kann eine Gastkarte gekauft werden, um Essen und Getränke auch dort zu erhalten, wo keine Barzahlung möglich ist.
Sofern Studierende das Semesterticket zur Nutzung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg ( VRS) bzw. das NRW-Semesterticket ( VRR) nutzen möchten, müssen Sie die sog. MulitCA beantragen. Hierbei sind bei der Einschreibung 216,95 € zu entrichten und ein Passfoto einzureichen. Die MulitCA wird dann auch mit den o.g. Funktionen codiert.
Sind die Kosten des Studiums steuerlich absetzbar?
Bei dem Masterstudium handelt es sich um einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang. Bildungsmaßnahmen, mit der Kenntnisse im ausgeübten Beruf erhalten, erweitert oder den sich ändernden Anforderungen anpassen, sind beruflich veranlasst (z.B. Flugbegleiterin zur Pilotin, BFH-Urteil vom 27.5.2003, BStBl. 2005 II S. 202). Die Kosten können deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden (R 34 Abs. 1 Satz 4 2005 LStR).
Ferner sind bei einem Zweitstudium (z.B. Masterstudiengang) die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei ist es unerheblich, ob das Zweitstudium zu einem Berufswechsel führt oder ob schon eine Berufstätigkeit ausgeübt wurde (R 34 Abs. 1 Satz 5 LStR 2006). Voraussetzung ist auch hier, dass das Studium aus beruflichen Gründen absolviert wird.
Als Werbungskosten kommen u.a. in Betracht Studiengebühren, Zinsen für Studiendarlehen, Fahrt- und Reisekosten, Arbeitsmittel wie z.B. Fachliteratur, Büromaterial, PC usw.
Hinweis: Ausführungen ohne Obligo
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- KfW-Studienkredit (i.d.R. nur für Erststudium bzw. konsekutivem Studien-
gangsverlauf)
- Weiterbildungsprämie (ab 1.10.2008), Weiterbildungssparen (ab 2009) und Weiterbildungsdarlehen (ab 2009) gem. Beschluss der Bundesregierung vom 13.07.2007
- Initiative Bildungsfonds
- Portal für Bildungsfinanzierung der NRW.Bank
Hinweis: Ausführungen ohne Obligo
Wann und wie sind die Prüfungsleistungen zu erbringen?
Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen werden im Modulbuch sowie in der Prüfungsordnung grundsätzlich beschrieben. Im Normalfall handelt es sich hierbei um studienbegleitende Leistungen, die als Einzel- oder Teamarbeit zu bearbeiten sind. Als Prüfungsleistungen (alleine oder im Team) sind grundsätzlich vorgesehen:
- Hausarbeiten
- praktische Übungen und softwaregestützte Anwendungen
- Analysen und Begutachtungen
- Präsentationen (mündlich, schriftlich)
Wer legt die Themen für die Praxisprojekte fest?
Die Themen für die Praxisprojekte werden auf Vorschlag der Studierenden (im Idealfall in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber oder einer entsprechenden Praxiseinrichtung) oder auf Vorschlag der fachlich zuständigen Lehrenden festgelegt.
Aus Sicht der Hochschule ist dabei zu gewährleisten, dass Umfang und Aufgaben-
stellung des Praxisprojektes dem dafür festgelegten Workload entsprechen.
Welche Möglichkeiten bietet der Masterabschluss, eine Stelle des höheren Dienstes einzunehmen?
Der erfolgreiche Abschluss des MALIS-Studiengangs qualifiziert insbesondere für spezialisierte Aufgabenstellungen sowie für Leitungs- und Führungsaufgaben in Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen des In- und Auslands.
Für den Beamtenbereich wurde durch Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007 und der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhoch-
schulen entschieden, dass die Absolventen von Masterstudiengängen an Fachhochschulen mit Wirkung vom 1.1.2008 grundsätzlich den Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes erhalten (Einstiegsbesoldungsgruppe A 13).
Im Beamtenbereich haben der Bund und die einzelnen Bundesländer jeweils unterschiedliche Regelungen für eine Einstellung bzw. Übernahme in den höheren Dienst (z.B. Regellaufbahn oder Laufbahn besonderer Fachrichtung).
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Tarifbereich richtet sich die Eingruppierung (Eingangsvergütung i.d.R. E 13) nach dem TVöD (Kommunaler Bereich und Bundesverwaltung) bzw. nach dem TV-L (Bundesländer mit Ausnahme von Hessen und Berlin).
Bewerbungsschluss für den Studienjahrgang 2014 (Studienbeginn SoSe 2014) ist der 31. Juli 2013. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.