Ihre Bewerbung für den nächsten MALIS-Jahrgang

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Bibliotheks- und Informationswissenschaft (MALIS) gibt es zwei allgemeine Zulassungsvoraus-setzungen:

1. der Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums (bzw. eines Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiums)

2. eine mindestens zwölfmonatige praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informationseinrichtung, die nach dem Hochschulabschluss absolviert worden sein muss.

Anforderungen bzgl. der bibliothekarischen oder informations- wissenschaftlichen Praxiserfahrungen

Da es sich bei diesem Studium um einen berufsbegleitenden Weiterbildungs-studiengang handelt, spielt die Art der praktischen Vorerfahrung der Studierenden eine herausgehobene Rolle. Dies gilt sowohl für die Zulassung, als auch für die Auswahl der zugelassenen Bewerber.

Zulassungsvoraussetzung für MALIS ist neben einem einschlägigen berufs-qualifizierenden Studienabschluss gemäß Anforderung der Kultusministerkonferenz für berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge eine qualifizierte berufspraktische Phase von mindestens 12 Monaten in einer Bibliothek bzw. informationswissenschaftlichen Einrichtung.

Auch qualifizierte Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, Praktikant oder Projektmitarbeiter nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums sind anerkennungsfähig, sofern diese im Wesentlichen bibliotheksbezogene Tätigkeiten umfasst haben. Eine qualifizierte Tätigkeit als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist in begrenztem Umfang (max. vier Monate) anerkennungsfähig.

Während der Praxiszeit sollen Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Arbeitsbereichen einer Bibliothek bzw. Informationseinrichtung erworben werden. Hierzu zählen die klassischen Aufgabenbereiche – Erwerbung, Erschließung, Bereitstellung und Vermittlung – wie auch Projektarbeit und Leitungs- und Führungsaufgaben. Die erforderliche Praxiszeit von insgesamt einem Jahr kann kumulativ erworben werden. Der Zeitraum, in dem sie erworben wurde, soll in den letzten fünf Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes). In jedem Fall muss die komplette Praxiszeit von einem Jahr bis spätestens zur Aufnahme des Studiums absolviert worden sein. Näheres ist in § 24 der Prüfungsordnung geregelt.

Die geforderte berufspraktische Tätigkeit von mindestens 12 Monaten in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist erforderlich,  

  • da für diese qualifizierte Praxisphase bei erfolgreich abgeschlossenem Assessment-Verfahren 30 Credit Points  (Leistungspunkte) nach ECTS-Grundsätzen an Studienleistung zuerkannt werden (die Gesamtzahl der ECTS für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums beträgt 120).
  • um den berufsbegleitenden Masterstudiengang erfolgreich zu absolvieren und u.a. die während des Studiums zu erstellenden Hausarbeiten und Projekte erfolgreich bearbeiten zu können. Aus diesem Grunde ist es auch sinnvoll und von Vorteil, wenn die Teilnehmer/innen auch während des Studiums in einer Bibliothek o.Ä. tätig bzw. eingebunden sind, um auf diese Weise für das Studium einen bibliotheksfachlichen Rückhalt zu haben.

Berücksichtigung von ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Bibliothek als Praxiszeit

Ehrenamtliche Tätigkeit ist im Rahmen von max. vier Monaten auf die zwölfmonatige Praxiszeit anerkennungsfähig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass während dieser ehrenamtlichen Tätigkeit die oben aufgeführten Fähigkeiten und Erfahrungen erworben wurden und diese Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre vor dem Bewerbungszeitpunkt zurück liegt (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes).
Erforderlich ist zumindest eine Tätigkeit, die dem Tätigkeitsprofil des gehobenen Bibliotheksdienstes und einem Mindestumfang von ca. 20 Wochenstunden entspricht (= Hälfte der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Arbeitszeit).

Mindestzeitraum mit einschlägigen Tätigkeiten

Die praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informationseinrichtung muss zum Zeitpunkt des Studienbeginns (jeweils Sommersemester) mindestens 12 Monate betragen.
Erforderlich ist zumindest eine Tätigkeit, die dem Tätigkeitsprofil des gehobenen Bibliotheksdienstes und einem Mindestumfang von ca. 20 Wochenstunden entspricht (= Hälfte der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Arbeitszeit).

Praxiserfahrungen vorhanden, aber gegenwärtig aber ohne Beschäftigung

In der Regel empfiehlt es sich, den Weiterbildungsstudiengang berufsbegleitend zu absolvieren. Ausnahmen sind jedoch möglich. Dies gilt insbesondere für die Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses während des Studiums.

Nachweis der bibliothekarischen oder informationswissenschaftlichen Praxiserfahrung

Der Nachweis erfolgt i.d.R. über eine Bescheinigung des Arbeitgebers und soll neben Dauer und zeitlichem Umfang auch eine Aussage über die Art/Funktion der wahrgenommenen Tätigkeit beinhalten (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis).
Je nach Sachlage reicht auch die Vorlage anderer Unterlagen (z.B. Fotokopie der Ernennungsurkunde, des Arbeitsvertrages in Verbindung mit einem Ausdruck der entsprechenden Webseite der Bibliothek/Informationseinrichtung), aus denen sich die Tätigkeit/Funktion des bzw. der Bewerber/in ergibt.

Aktuelles

 

Bewerbungsschluss für den Studienjahrgang 2014 (Studienbeginn SoSe 2014) ist der 31. Juli 2013. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.