
Für die Zulassung zum berufsbegleitenden Weiterbildungsmaster Bibliotheks- und Informationswissenschaft (MALIS) gibt es zwei allgemeine Zulassungsvoraus-setzungen:
1. der Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums (bzw. eines Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiums)
2. eine mindestens zwölfmonatige praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informationseinrichtung, die nach dem Hochschulabschluss absolviert worden sein muss.
Da es sich bei diesem Studium um einen berufsbegleitenden Weiterbildungs-studiengang handelt, spielt die Art der praktischen Vorerfahrung der Studierenden eine herausgehobene Rolle. Dies gilt sowohl für die Zulassung, als auch für die Auswahl der zugelassenen Bewerber.
Zulassungsvoraussetzung für MALIS ist neben einem einschlägigen berufs-qualifizierenden Studienabschluss gemäß Anforderung der Kultusministerkonferenz für berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge eine qualifizierte berufspraktische Phase von mindestens 12 Monaten in einer Bibliothek bzw. informationswissenschaftlichen Einrichtung.
Auch qualifizierte Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, Praktikant oder Projektmitarbeiter nach Abschluss des ersten Hochschulstudiums sind anerkennungsfähig, sofern diese im Wesentlichen bibliotheksbezogene Tätigkeiten umfasst haben. Eine qualifizierte Tätigkeit als studentische Hilfskraft in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist in begrenztem Umfang (max. vier Monate) anerkennungsfähig.
Während der Praxiszeit sollen Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Arbeitsbereichen einer Bibliothek bzw. Informationseinrichtung erworben werden. Hierzu zählen die klassischen Aufgabenbereiche – Erwerbung, Erschließung, Bereitstellung und Vermittlung – wie auch Projektarbeit und Leitungs- und Führungsaufgaben. Die erforderliche Praxiszeit von insgesamt einem Jahr kann kumulativ erworben werden. Der Zeitraum, in dem sie erworben wurde, soll in den letzten fünf Jahren vor dem Bewerbungszeitpunkt liegen (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes). In jedem Fall muss die komplette Praxiszeit von einem Jahr bis spätestens zur Aufnahme des Studiums absolviert worden sein. Näheres ist in § 24 der Prüfungsordnung geregelt.
Die geforderte berufspraktische Tätigkeit von mindestens 12 Monaten in einer Bibliothek oder informationswissenschaftlichen Einrichtung ist erforderlich,
Ehrenamtliche Tätigkeit ist im Rahmen von max. vier Monaten auf die zwölfmonatige Praxiszeit anerkennungsfähig. Die Voraussetzung hierfür ist, dass während dieser ehrenamtlichen Tätigkeit die oben aufgeführten Fähigkeiten und Erfahrungen erworben wurden und diese Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre vor dem Bewerbungszeitpunkt zurück liegt (mit Ausdehnung des Zeitfensters aus familienpolitischen Gründen entsprechend den Regelungen des öffentlichen Dienstes).
Erforderlich ist zumindest eine Tätigkeit, die dem Tätigkeitsprofil des gehobenen Bibliotheksdienstes und einem Mindestumfang von ca. 20 Wochenstunden entspricht (= Hälfte der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Arbeitszeit).
Die praktische Tätigkeit in einer Bibliothek oder einer vergleichbaren Informationseinrichtung muss zum Zeitpunkt des Studienbeginns (jeweils Sommersemester) mindestens 12 Monate betragen.
Erforderlich ist zumindest eine Tätigkeit, die dem Tätigkeitsprofil des gehobenen Bibliotheksdienstes und einem Mindestumfang von ca. 20 Wochenstunden entspricht (= Hälfte der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Arbeitszeit).
In der Regel empfiehlt es sich, den Weiterbildungsstudiengang berufsbegleitend zu absolvieren. Ausnahmen sind jedoch möglich. Dies gilt insbesondere für die Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses während des Studiums.
Der Nachweis erfolgt i.d.R. über eine Bescheinigung des Arbeitgebers und soll neben Dauer und zeitlichem Umfang auch eine Aussage über die Art/Funktion der wahrgenommenen Tätigkeit beinhalten (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis).
Je nach Sachlage reicht auch die Vorlage anderer Unterlagen (z.B. Fotokopie der Ernennungsurkunde, des Arbeitsvertrages in Verbindung mit einem Ausdruck der entsprechenden Webseite der Bibliothek/Informationseinrichtung), aus denen sich die Tätigkeit/Funktion des bzw. der Bewerber/in ergibt.
Bewerbungsschluss für den Studienjahrgang 2014 (Studienbeginn SoSe 2014) ist der 31. Juli 2013. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.